Schulen und Kitas bleiben zu, Abschlussklassen ab 18.01. zurück im Klassenzimmer
Häusliche Lernzeit angeordnet
Kindertagesstätten und Horte bieten Notbetreuung an
Eine Notbetreuung für Eltern in systemrelevanten Berufszweigen ist möglich. Bitte laden Sie sich die Liste der Berufsgruppen sowie das Formblatt für die Notbetreuung herunter und geben dieses Formblatt ausgefüllt in Ihrer Kindertagesstätte ab.
Die Leiterin wird die Angaben kritisch beurteilen. Aus diesem Grund bitten wir eine Notbetreuung nur in Anspruch zu nehmen, wenn eine eindeutige Zuordnung zu den kritischen Infrastrukturen gegeben ist.
Die Zugangsregelungen für eine Notbetreuung gelten auch für die bereits bekannt gegebenen Schließzeiten.
Während der Notbetreuung gelten die Öffnungszeiten in den Einrichtungen wie folgt:
Kita Zwergenberg: 6:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Kita Am Holländer 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kita Kinderwelt 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kita Kunterbunt 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kita Spatzennest 6:00 Uhr bis 18:15 Uhr
Hort Oschatzer Heringe 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Hort Collmblick 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Hort Grashüpfer 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Wir behalten uns jedoch vor die Öffnungszeiten bedarfsorientiert anzupassen.
Alle Essenanbieter sind über die Veränderungen informiert.
Die Belieferung wird zunächst zentral bis 31.01.2021 eingestellt. Eltern müssen sich nicht mehr um die Abbestellung kümmern.
Alle Essenanbieter haben einer Belieferung während der Notbetreuung zugestimmt, so dass die Kinder wie gewohnt ihr Mittagessen und Vesper einnehmen können.
Information zum Elternbeitrag
Liebe Eltern,
mit Schreiben vom 12.01.2020 teilten wir Ihnen die Verfahrensweise der Rückzahlung der Elternbeiträge für den Zeitraum der Schließung der Kindertageseinrichtungen mit. Nach diesem Schreiben sind Eltern, die die Notbetreuung in Anspruch genommen haben für den vollen Monat beitragspflichtig, unabhängig davon wie viele Tage die Kinder die Kita besucht haben. Diese Regelung läuft dem entgegen, dass die Eltern die Notbetreuung nur an den Tagen nutzen, für die eine anderweitige Betreuungsmöglichkeit nicht gegeben ist. Wir wissen, dass viele Eltern das auch so praktizieren, obwohl die derzeitige Situation gerade Ihnen und Ihren Kindern sehr viel abverlangt. Vielen Dank dafür.
Aus diesem Grund werden wir der Klarstellung der Vereinbarung zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag, die uns Ende letzter Woche erreichte, folgen. Danach ist es legitim, eine tage- bzw. wochenweise Abrechnung der Notbetreuung vorzunehmen. Die Stadt Oschatz hat sich entschieden, diese tageweise zu berechnen.
Zu viel gezahlte Beiträge werden Ihnen erstattet. Eltern, die Ihren Elternbeitrag selbst überweisen, bitten wir, die Überweisung für den Monat Februar nicht vorzunehmen. Für alle Änderungen erhalten Sie einen neuen Beitragsbescheid.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus verwaltungstechnischen Gründen die neue Berechnung erst vornehmen, wenn feststeht, wann der Regelbetrieb wieder beginnt. Damit können wir dann einmalig die tatsächlichen Beiträge veranlagen.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien alles Gute. Bleiben Sie gesund.
Oschatz, den 19.01.2020
Mit freundlichen Grüßen
gez. Ulrike Lösch
Amtsleiterin