Baugebiete und Grundstücke der Stadtverwaltung Oschatz

Baugebiete/Planungen

Öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Lärmaktionsplan der Großen Kreisstadt Oschatz

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes in der Fassung vom 15. Februar 2024 wird öffentlich ausgelegt. Die Planunterlagen beinhalten einen Textteil mit Konfliktanalyse und Maßnahmenkonzept sowie umfangreiche Anlagen mit Kartendarstellungen zur Lärmbelastung und dem Maßnahmenkatalog.

Gegenstand der kommunalen Lärmaktionsplanung sind die gemäß Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG kartierungspflichtigen Hauptverkehrsstraßen.

Die öffentliche Auslegung erfolgt vom 21. Februar 2024 bis zum 20. März 2024 im Stadtbauamt der Stadtverwaltung Oschatz, Neumarkt 1, Raum 210 zu folgenden Sprechzeiten:

Mo. - Die.

9.00 - 12.00 Uhr  und

13.00 – 15.30 Uhr

Donnerstag

9.00 - 12.00 Uhr  und

13.00 – 15.30 Uhr

Freitag

9.00 - 12.00 Uhr

Darüber hinaus ist der Planentwurf im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen einsehbar

Internetportal des Freistaates Sachsen - hier klicken

Während der öffentlichen Auslegung wird allen Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit zur Stellungnahme und somit zur aktiven Mitwirkung an der Planung gegeben. Im weiteren Verlauf der Lärmaktionsplanung erfolgt eine sachgerechte Prüfung und Abwägung der Stellungnahmen sowie eine angemessene Berücksichtigung bei der Überarbeitung des Planentwurfes.

Im Planverfahren der Stadt Oschatz befindet sich ab dem 14.02.2024 die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes - Änderung in 2 Teilbereichen

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Oschatz hat in seiner Sitzung am 14.12.2023, den  frühzeitigen Entwurf der 3.Änderung des Flächennutzungsplanes – Änderung in 2 Teilbereichen gebilligt und zur Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Die 3.Änderung  steht in unmittelbaren Zusammenhang mit den Bauleitplanungen zum „Gewerbegebiet Nord 2“ und dem „ Bike- und  Dirt-Park“ die sich bereits in der Offenlage befinden.

Die Öffentlichkeit wird hiermit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet.  Ihr wird gleichzeitig Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben,

vergl. § 3 Abs.1 BauGB. Gemäß BauGB werden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gleichzeitig eingeholt.

Der frühzeitige Entwurf der 3. Änderung mit Plan und Planzeichenerklärung sowie die Begründung zur 3. Änderung liegen  vom 14.02.2024 bis einschließlich 18.03.2024 während der Dienststunden im Stadtbauamt der Stadtverwaltung Oschatz, Neumarkt 1, öffentlich zur Einsicht aus.

Die Unterlagen sind im Internet auf der Seite des Beteiligungsportales des Freistaates Sachsen veröffentlicht.

Während der Offenlage können seitens der Öffentlichkeit Bedenken und Anregungen zum frühzeitigen Entwurf der 3. Änderung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Über die Bedenken und Anregung entscheidet der Stadtrat in öffentlicher Sitzung. Verspätet abgegebene Stellungnahmen bleiben bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt

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Im Beteiligungsverfahren befindet sich aktuell das Radverkehrskonzept der Großen Kreisstadt Oschatz

Zu Beginn des Prozesses wurden gemeinsam mit der Verwaltung Ziele, Bearbeitungsschwerpunkte und Arbeitsschritte vereinbart. Bereits zum Auftaktgespräch erfolgte eine gemeinsame Begehung der Innenstadt von Oschatz, wo bekannte Mängel und Hindernisse hinsichtlich Erreichbarkeiten aufgezeigt und diskutiert wurden. Parallel zur einjährigen Bearbeitungsdauer wurden aktuelle Arbeitsstände in der Arbeitsgruppe Radverkehr vorgestellt und diskutiert. Die Arbeitsgruppe setzt sich aus Verwaltung, Politik und Polizei zusammen. Auch frühere Diskussionsinhalte der AG Rad wurden in der Analyse ausgewertet und, sofern noch aktuell, auf einer Mängelkarte verortet.

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Eine Übersicht zu den einzelnen  Bebauungsplänen der Stadt Oschatz finden Sie hier.


Bauplatzangebote für Einfamilienhäuser:

Der erste Bauabschnitt im Stadtteil Fliegerhorst südlich von "Am Forsthaus" wurde im Frühjahr 2019 abgeschlossen. Inzwischen sind alle Bauplätze verkauft und fast alle Eigenheime sind schon bezogen.
Die Erschließung des zweiten Bauabschnittes im Fliegerhorst ist abgeschlossen, mit dem Verkauf wurde in 2021 begonnen.

Auch einzelne Grundstücke als Lücke in vorhandener Bebauung im Stadtgebiet können von der Stadt Oschatz erworben werden.

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Für die Vorbereitung bzw. Durchführung der Baumaßnahme werden Informationen zur Lage bzw. zur Möglichkeit der Ver- und Entsorgung der einzelnen Medien benötigt.
Hier finden Sie eine Liste der für die Stadt Oschatz und ihrer Ortsteile zuständigen  Ver- und Entsorgungsunternehmen .

Ansprechpartner


Interessenten wenden sich bitte an folgende Ansprechpartner im Stadtbauamt :

bei Fragen zu Grundstücken an Liegenschaften  Frau König Tel.:  03435 970 269

zum Bauordnungsrecht an die untere Bauaufsicht Frau Leuteritz Tel.:  03435 970 251

und zum Bauplanungsrecht an Stadtplanung Herr Wahle Tel.:  03435 970 263

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