Ehrenamtskarte kann beantragt werden

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Dauer des Engagements vor Antragstellung: mindestens zwei Jahre,
  • durchschnittliches Engagement: mindestens drei Stunden wöchentlich,
  • Mindestalter: 14 Jahre,
  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bzw. Einsatzort: Freistaat Sachsen sowie
  • die Beteiligung der Wohnsitzgemeinde an der Vergabe der Karte.

Die Ehrenamtlichen stellen einen Antrag (Anlage1), in welchem der Verein oder der Verband die Tätigkeit bestätigt, der bei der Stadt Oschatz im Sozial- und Ordnungsamt einzureichen ist. Die Stadt Oschatz fordert dann die Ehrenamtskarten beim Ehrenamtsportal des Freistaates ab und händigt diese dem ehrenamtlich Tätigen aus.

Die Stadt Oschatz ist selbst Kooperationspartner der Ehrenamtskarte. Das heißt, Besitzer der Karte können die Stadtbibliothek und das Museum kostenfrei besuchen. Weitere attraktive Angebote im Freistaat, die Ehrenamtskartenbesitzer vergünstigt in Anspruch nehmen können, finden Sie im Internetportal des Freistaates https://www.ehrenamt.sachsen.de/ehrenamtskarte.html

 

Was ist die Sächsische Ehrenamtskarte?

Die Sächsische Ehrenamtskarte ist ein sichtbares und im Alltag anwendbares Zeichen des Dankes und der Anerkennung für Ihr geleistetes Engagement. Als Inhaberin bzw. Inhaber der Sächsischen Ehrenamtskarte können Sie für den Zeitraum der Auflage Vergünstigungen im gesamten Freistaat genießen, etwa in Form von kostenlosem oder ermäßigtem Eintritt in Museen, Schwimmbädern, Bibliotheken oder für andere Freizeitangebote.
Die mit der Ehrenamtskarte verbundenen Angebote werden von staatlichen, kommunalen und privaten Kooperationspartnern ermöglicht. Durch diese Form der Beteiligung am Programm drücken auch die Kooperationspartner Ihnen gegenüber ihre Wertschätzung für Ihr geleistetes Engagement aus.

Hier finden Sie das Faltblatt des Freistaates Sachsen zum Download.