Einfamilienhausstandort Neubauernsiedlung

Bebauungsplan "Einfamilienhausstandort Neubauernsiedlung"

Der Stadtrat der Stadt Oschatz hat in seiner Sitzung am 14.06.2022 den Bebauungsplaetwurf als Satzung beschlossen.

Der Beschluss wurde gemäß § 10 BauGB am 06.09.2022  im Amtsblatt der Großen Kreisstadt Oschatz bekanntgemacht.

Der Bebauungsplan mit textlichen Festsetzungen, die Begründung zum Plan, der artenschutzrechtliche Fachbeitrag und die FFH-Erheblichkeitsabschätzung sowie die Darlegung der Umweltbelange trait am Tage der Bekanntmachung in Kraft und liegt nun auf Dauer  in der Stadtverwaltung Oschatz öffentlich zu jedermanns Einsicht aus.

Planzeichnung  mit textlichen Festsetzungen
 

Begründung

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und FFH- Erheblichkeitsabschätzung

Darlegung der Umweltbelange