Anmeldung Wohnung

Hier finden Sie Informationen wenn Sie von außerhalb nach Oschatz ziehen wollen.

Wer in eine Wohnung einzieht,  hat sich innerhalb von zwei Wochen im Bürgerbüro anzumelden. Dies gilt auch für die Anmeldung einer Nebenwohnung.

Wohnungen im Sinne des Meldegesetzes sind umschlossene Räume, die bereits mit einer gewissen Regelmäßigkeit tatsächlich zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden.

Für Kinder unter 16 Jahren sind die Erziehungs- oder Sorgeberechtigten meldepflichtig.

Es reicht aus, wenn ein volljähriges Familienmitglied (Ehepartner) mit den erforderlichen Unterlagen der mitziehenden Personen im Bürgerbüro erscheint und die Anmeldung vornimmt.

In Ausnahmefällen kann das von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular durch eine volljährige Vertrauensperson Ihrer Wahl abgegeben werden. Diese benötigt dazu Ihre Vollmacht zur Anmeldung und muss sich mittels Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Außerdem muss der Personalausweis der zuziehenden Personen, zur Aufbringung des Adressaufklebers, vorgelegt werden. 

Die Abänderung der Daten auf dem Personalausweis übernimmt das zuständige Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro des neuen Wohnsitzes.

Neugeborene, die in der Wohnung der Eltern aufgenommen werden, brauchen nicht angemeldet werden. Die Geburtenmitteilung erfolgt automatisch vom Standesamt an das Einwohnermeldeamt.

Da die gesetzliche Grundlage für eine elektronische Signatur (Unterschrift) im Sächs. Meldegesetz noch nicht erlassen wurde, ist die Übermittlung per Computer noch nicht zulässig.

Bitte beachten Sie, dass es durch die Verletzung der Meldepflicht zu Problemen z.B. bei der Kfz-Zulassung, Führerscheinstelle sowie bei der Zustellung von amtlichen Dokumenten wie Lohnsteuerkarte oder Wahlbenachrichtigung kommen kann.   

Bitte beachten Sie nachfolgend aufgeführte Verwaltungsdienste:

  • An- Um- und Abmeldung  eines Kraftfahrzeuges
    Die zuständige Zulassungsstelle ist das Landratsamt Torgau-Oschatz.
  • Abfallentsorgung
    Alle Hauseigentümer müssen sich bei einem Umzug bei dem zuständigen Abfallamt an- bzw. abmelden. Für uns ist das Landratsamt Torgau-Oschatz zuständig.
  • Adressbekanntgabe
    Bitte denken Sie daran, Ihre neue Adresse allen wichtigen Institutionen (Steueramt z.B. Grund-, Gewerbe-, Hundesteuer; Versorgungsträger z.B. Telefon, Post, Stromanbieter, Wasser, Abwasser; Versicherungen) mitzuteilen. 
  • Hundeanmeldung bzw. Abmeldung
    Anmeldung eines Hundes in Verbindung mit der Ausgabe einer Hundemarke od. Abmeldung bei Wegzug. Zuständig ist die Stadtverwaltung, Abt. Steuern.
  • Anmeldung in einer Kindertagesstätte / Hort oder Schule
    Zuständig für die Antragsannahme in der Stadtverwaltung das Sozial- und Ordnungsamt.  
  • Sondernutzung an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen
    Sollten Sie beim Zu-, Um- oder Wegzug einen Container stellen wollen oder Sie benötigen eine Parkplatzreservierung für Ihren Umzugswagen, dann müssen Sie im Sachgebiet Ordnungs- und Straßenrecht der Stadtverwaltung einen Antrag auf Sondernutzung stellen.  




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Bearbeitungsgebühren:

gebührenfrei




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