2. Änderung Bebauungsplan WA MI Fliegerhorst

2. Änderung des Bebauungsplanes Wohn- und Mischgebiet Fliegerhorst

Der Stadtrat der Stadt Oschatz hat in seiner Sitzung am 19.04.2018 die 2. Änderung des Bebauungsplanes "1. Änderung Wohn- und Mischgebiet Fliegerhorst" nach § 13 BauGB (vereinfachtes Verfahren) beschlossen.

Die geänderten textlichen Festsetzungen, die Planzeichnung, sowie die Begründung zur 2. Änderung lagen in der Stadtverwaltung Oschatz öffentlich  in der Zeit vom  06.08.2018 bis einschließlich 07.09.2018 während der Dienststunden aus.

Über die vorgebrachten Bedenken und Anregung der Träger öffentlicher Belange und der Bürger hat der Stadtrat in öffentlicher Sitzung am 07.02.2019 entschieden. Die Betroffenen wurden von dem Abwägungsergebnis schriftlich in Kenntnis gesetzt.

In der Stadtratssitzung am 05.03.2019 wurde der Bebauungsplan "2. Änderung Wohn- und Mischgebiet Fliegerhorst" als Satzung beschlossen.

Die Bekanntmachung dazu erfolgte im Amtsblatt der Stadt Oschatz am 13.03.2019.
Mit der Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft

Die Bebauungsplanakte wird ausgefretigt.

Planzeichnung

 Begründung zu den Änderungen

Textliche Festsetzungen mit Verfahrensvermerken