aktuelle Informationen zur Grundsteuer

drei Spielzeughäuser stehen auf zwei Diagrammblättern

Am 1. Januar 2025 ist die Grundsteuerreform in Kraft getreten.

In seiner Sitzung vom 7. November 2024 hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Oschatz die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze beschlossen.

Bereits mit Beschluss 2023-99 vom 21. September 2023 hat sich der Stadtrat zum Ziel der Aufkommensneutralität der Einnahmen aus der Grundsteuer in Umsetzung der Grundsteuerreform bekannt.

Da die Stadt nur für das Stadtgebiet einheitliche Hebesätze festsetzen kann, ist klar, dass es im Einzelfall aber sehr wohl zu Belastungsveränderungen zwischen den Grundstückseigentümern kommen kann. Diese Belastungsverschiebungen sind auch gerechtfertigt, da die bisherige Belastungsverteilung wegen veralteter Grundstückswerte nicht mehr allgemeinen Gerechtigkeitsanforderungen genügt.

Weitere Informationen dazu finden Sie in unseren Bekanntmachungen der Finanzverwaltung.