Das Planungsverfahren zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet D“ wurde gemäß BauGB durchgeführt.
Die Genehmigung der Satzung durch die höheren Verwaltungsbehörde (Regierungspräsidium Leipzig) vom 13.11.1996 wurde im Amtsblatt der Stadt Oschatz am 13.04.1997 bekanntgemacht.
Mit der Bekanntmachung ist die Satzung in Kraft getreten.