Das Planungsverfahren zum Bebauungsplan „Mischgebiet Nossener Straße“ wurde gemäß BauGB durchgeführt.
Die Genehmigung durch die höheren Verwaltungsbehörde (Regierungspräsidium Leipzig) vom 18.12.2000 der Satzung wurde im Amtsblatt der Stadt Oschatz am 30.03.2001 bekanntgemacht.
Mit der Bekanntmachung ist die Satzung in Kraft getreten.