Wohnungsbaustandort Oschatz / OT Thalheim

Das Planungsverfahren zum Bebauungsplan „Wohnungsbaustandort Thalheim“ für Einfamilienheime wurde gemäß BauGB durchgeführt.

Der Stadtrat der Stadt Oschatz hat die Satzung zur 1. vereinfachten Änderung zum Bebauungsplan am 11.09.1996 beschlossen.

Die Satzung zum Bebauungsplan wurde im Amtsblatt der Stadt Oschatz am 27.10.1996 bekanntgemacht.

Mit der Bekanntmachung ist die Satzung in Kraft getreten.