Das Planverfahren für den Bebauungsplan „Eigenheimstandort Zur Krone II“ für den Bereich Kirschweg wurde gemäß BauGB durchgeführt.
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Oschatz hat den Bebauungsplan in seiner Sitzung am 25.06.1998 als Satzung beschlossen.
Die Genehmigung der Satzung durch die höhere Verwaltungsbehörde (Regierungspräsidium Leipzig vom 07.01.1999 mit Maßgaben/ Auflagen und der Beitrittsbeschluss vom 18.02.1999 wurde im Amtsblatt der Stadt Oschatz am 07.03.1999 bekanntgemacht.
Mit der Bekanntmachung ist die Satzung in Kraft getreten.