Bürgerbüro

In unserem Bürgerbüro helfen wir Ihnen zu unseren Öffnungszeiten gern mit Ihren pass- und melderechtlichen Angelegenheiten. Eine vorherige Terminabsprache ist nicht erforderlich.

Der neue Online-Dienst der elektronischen Wohnsitzanmeldung steht ab sofort zur Verfügung. Egal, ob Sie innerhalb von Oschatz umziehen oder nach Oschatz ziehen, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Wohnsitzwechsel rund um die Uhr und von überall erreichbar mit einem einzigen Online-Dienst über das Internet anzumelden. Eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro ist somit nicht mehr erforderlich.

Ihre Voraussetzungen: Legen Sie ein Nutzerkonto an und halten Sie diese Dinge bereit:

  • Personalausweis oder eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion und PIN
  • Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder Kartenlesegerät
  • AusweisApp für Smartphone, Tablet oder PC
  • Nutzerkonto
  • Wohnungsgeberbestätigung

Die Wohnsitzanmeldung verläuft in 4 Schritten:

  1. Sie machen Angaben zu Ihrer neuen Wohnung. Wenn die Wohnung nicht in Ihrem Eigentum ist, laden Sie die Wohnungsgeberbescheinigung hoch.
  2. Die Meldebehörde prüft Ihre Angaben und informiert Sie per E-Mail. Dieser Schritt kann bis zu drei Werktage dauern.
  3. Sie kehren in den Online-Dienst zurück und rufen die Meldebestätigung ab. Anschließend aktualisieren Sie die Anschrift auf dem Chip Ihres Ausweisdokumentes.
  4. Sie erhalten Adressaufkleber für Personalausweis und gegebenenfalls Reisepass per Post. Diese können Sie ganz einfach aufkleben. Damit ist alles erledigt.

In einem Vorgang können Ehegatte oder Lebenspartner, eigene Kinder oder Kinder des Ehegatten oder Lebenspartners ebenfalls umgemeldet werden.

Die elektronische Wohnsitzanmeldung können Sie vornehmen unter: https://wohnsitzanmeldung.gov.de/

Die elektronische Wohnsitzanmeldung finden Sie hier noch einmal im Video erklärt:

Am 1. Mai 2025 traten Neuerungen im Pass- und Ausweiswesen in Kraft. Demnach sind bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen künftig ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder zulässig. Ziel dieser neuen Regelung ist es, die Qualität und Sicherheit der Lichtbilder zu erhöhen und das Risiko von gefälschten Passbildern in Ausweisdokumenten zu vereinfachen.

Sie benötigen ein von einem registrierten Fotodienstleister neu aufgenommenes Lichtbild. Dieses wird über eine nach den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zertifizierte und verschlüsselte Cloud elektronisch an die Behörde übermittelt. Nach der Fotoerstellung vom Fotodienstleister wird ein Ausdruck mit einem Data-Matrix-Code (vergleichbar mit einem QR-Code) ausgehändigt. Dieser muss hier vorgelegt und eingescannt werden, damit das Lichtbild aus der geschützten Cloud abgerufen werden kann.