Nach der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Grundschulen im Freistaat Sachsen sind die Kinder, die in der Zeit vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020 geboren sind, durch die Erziehungsberechtigten bei der Grundschule ihres Schulbezirkes anzumelden. Kinder, die bis zum 30.09.2026 das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Wunsch der Eltern…
Schulanmeldung 2026/2027
