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Eigenheimstandort Cunnersdorfer Weg

Das Planungsverfahren zum Bebauungsplan „Eigenheimstandort Cunnersdorfer Weg“ wurde gemäß BauGB durchgeführt.

Der Bebauungsplan wurde in der Sitzung des Stadtrates am 03.03.2016 als Satzung beschlossen.

Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Oschatz am 13.04.2016 ist die Satzung in Kraft getreten.

Bebauungsplan

Begründung

Darlegung der Umweltbelange

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Stadt Oschatz

vertreten durch den Oberbürgermeister
David Schmidt
Neumarkt 1 - 04758 Oschatz
Telefon: 03435 9700
Mail: post(at)oschatz.org


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