In seiner Sitzung vom 18.09.2025 hat der Stadtrat der Großen Kreisstadt Oschatz die Kommunale Wärmeplanung unter Finanzierungsvorbehalt beschlossen.
Mit dem Wärmeplanungsgesetz vom 20.12.2023 und der Sächsischen Wärmeplanungsverordnung vom 17.06.2025 besteht eine gesetzliche Pflicht zur Aufstellung einer kommunalen Wärmeplanung.
Die Kommunale Wärmeplanung ist ein Planungsinstrument zur Umstellung auf eine CO²-neutrale Wärmeversorgung. Sie hat keine rechtliche Außenwirkung und begründet keine Rechte und Pflichten.
Nach derzeitigem Stand ist eine Eignung für eine zentrale Wärmeversorgung der Stadt
(Fernwärmenetz) nicht gegeben. Die bisherige Organisation der Wärmeversorgung durch den
Gebäudeeigentümer bleibt erhalten. Bestehende Gebäudenetze sollen auf eine wirtschaftliche
Verbindung geprüft werden.
Die Gebäudeeigentümer sind auch weiterhin für die eigenen Heizungsanlagen
verantwortlich. Die Kommunale Wärmeplanung kann eine Orientierung für Investitionen im
Wärmebereich geben. Die Planung ist nach fünf Jahren fortzuschreiben.
Den Abschlussbericht finden Sie hier:
