Schulanmeldung

Schulanmeldung für das Schuljahr 2026/2027

Nach der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über Grundschulen im Freistaat Sachsen sind die Kinder, die in der Zeit vom

01.07.2019 bis zum 30.06.2020

geboren sind, durch die Erziehungsberechtigten bei der Grundschule ihres Schulbezirkes anzumelden.

Kinder, die bis zum 30.09.2026 das 6. Lebensjahr vollenden, können auf Wunsch der Eltern für eine vorzeitige Einschulung angemeldet werden.

Die Anmeldung an den Grundschulen der Stadt Oschatz findet

Montag,         den 25.08.2025                  von 8.00 bis 14.00 Uhr und

Dienstag,      den 26.08.2025                  von 8.00 bis 18.00 Uhr

im Sekretariat der entsprechenden Grundschule statt. Alle Eltern werden gebeten ihr Kind in ihrem entsprechenden Schulbezirk anzumelden:

Grundschule Zum Bücherwurm, Bahnhofstraße 3, 04758 Oschatz (SB 1)

Magister-Hering Grundschule, Fröbelweg 2, 04758 Oschatz             (SB 2)

Die zugehörigen Straßen der Schulbezirke sind hier aufgeführt.

Zur Anmeldung ist die Geburtsurkunde vorzulegen.

Ebenfalls vorzulegen ist der Nachweis über die Masern Schutzimpfung, die ab März 2020 gesetzlich vorgeschrieben ist.

Der Schule ist außerdem eine Entscheidung zur Teilnahme des Kindes am Ethik- oder Religionsunterricht mitzuteilen.

Bitte laden Sie die untenstehenden Formulare im Vorfeld herunter und bringen Sie diese ausgefüllt mit.

Wir weisen Sie darauf hin, dass die Schulanmeldung nur rechtskräftig wird, wenn alle Sorgeberechtigten diese unterzeichnet haben. Sollte ein Sorgeberechtigter verhindert sein, ist die Anmeldung mit Vorlage der Vollmacht und Ausweiskopie des verhinderten Sorgeberechtigten möglich. Im Fall des alleinigen Sorgenrechts eines Elternteiles ist dieser Umstand nachzuweisen (Sorgerechtsbescheinigung, Negativbescheinigung vom Jugendamt). Bei Abweichungen von der allgemeinen Sorgerechtsregelung ist bei der Anmeldung eine Sorge- und Umgangsrechtsentscheidung vorzulegen.