Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 17. November 2011 das Städtebauliche Entwicklungskonzept „Nordwestliches Stadtzentrum“ als Fördergebietskonzept beschlossen.

Innerhalb dieses Gebietes sind zwei unterschiedliche Fördergebietskulissen abgegrenzt.

Es wurden nach § 171b Abs. 1 BauGB entsprechende Stadtumbaugebiete beschlossen.

Hierbei wurde eine Trennung zwischen dem „Aufwertungsgebiet – Nordwestliches Stadtzentrum“ und dem „Umstrukturierungsgebiet – Nordwestliches Stadtzentrum“ vorgenommen.