Ab dem 1. Mai 2025 treten Neuerungen im Pass- und Ausweiswesen in Kraft. Demnach sind bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen künftig ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder zulässig. Ziel dieser neuen Regelung ist es, die Qualität und Sicherheit der Lichtbilder zu erhöhen und das Risiko von gefälschten Passbildern in Ausweisdokumenten zu vereinfachen.
Somit benötigen Sie ab kommender Woche ein von einem registrierten Fotodienstleister neu aufgenommenes Lichtbild. Dieses wird über eine nach den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zertifizierte und verschlüsselte Cloud elektronisch an die Behörde übermittelt. Nach der Fotoerstellung vom Fotodienstleister wird ein Ausdruck mit einem Data-Matrix-Code (vergleichbar mit einem QR-Code) ausgehändigt. Dieser muss hier vorgelegt und eingescannt werden, damit das Lichtbild aus der geschützten Cloud abgerufen werden kann.
Wir bitten um Verständnis, dass es aufgrund der Verfahrensumstellung zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann.
Bitte berücksichtigen Sie auch unseren Schließtag am 2. Mai 2025.