Unter dem Motto „Schlichten statt Richten“ tragen Friedensrichterinnen und Friedensrichter auch in der Großen Kreisstadt Oschatz sowie in den Gemeinden Dahlen, Wermsdorf, Liebschützberg, Naundorf, Cavertitz und Mügeln dazu bei, dass sich Streithähne ohne Einschaltung des Gerichtes einigen können.
Die Aufgabe der Friedensrichterin oder des Friedensrichters besteht darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens kleine Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zu schlichten oder Sühneversuche durchzuführen. Dabei ist die Aufgabenpalette von Friedensrichtern sehr vielfältig, sie umfasst unter anderem die Schlichtung von Nachbarschaftsstreitigkeiten, Ärger mit dem Vermieter, aber auch bei Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Sachbeschädigung können Friedensrichter schlichtend eingreifen. Dieses Ehrenamt ermöglicht, dass diese Streitigkeiten zeitnah und auch kostengünstiger als bei Gericht geklärt werden können.
Für die beiden derzeit in Oschatz tätigen Friedensrichter läuft die Amtsperiode im Sommer ab. Aus diesem Grund sucht die Stadt Oschatz wiederum interessierte Bürger für dieses Ehrenamt. Bewerben kann sich jeder zwischen 30 und 70 Jahren, der sich berufsmäßig nicht mit Rechtsangelegenheiten befasst. Gewählt werden die Friedensrichterinnen und Friedensrichter, die für den gesamten ehemaligen Altkreis Oschatz zuständig sind, vom Stadtrat der Großen Kreisstadt Oschatz. Die Wahlperiode dauert 5 Jahre.
Wer in unserem Altkreis Oschatz wohnt und Interesse an der Aufgabe hat, wird gebeten, sich schriftlich bis zum 15.04.2025 beim Sozial- und Ordnungsamt der Stadtverwaltung Oschatz, Neumarkt 1 in 04758 Oschatz zu bewerben.
Nähere Auskünfte über das Amt der Friedensrichterin oder des Friedensrichters erhalten interessierte Einwohnerinnen und Einwohner unter der Rufnummer 03435 970-230.