Das Planungsverfahren zum Bebauungsplan „GE II (GEe) Am Fliegerhorst“ (eingeschränktes Gewerbe) wurde gemäß BauGB durchgeführt.
Der Stadtrat der Stadt Oschatz hat in seiner Sitzung am 21.08.2003 den Bebauungsplan als Satzung beschlossen.
Der Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Oschatz am 12.09.2003 bekanntgemacht.
Mit der Bekanntmachung ist die Satzung in Kraft getreten.