Werte Einwohner und Abgabepflichtige,
am 15.02.2025 war der erste Fälligkeitstermin für nachfolgende Steuern und Abgaben:
- Grundsteuer A und B
- Gewerbesteuer
- Vergnügungssteuer
- Hundesteuer
- Straßenreinigung
- Pacht
Bitte beachten Sie, dass der Widerspruch beim Finanzamt oder der Stadt Oschatz und die Aussetzung des Verfahrens keine aufschiebende Wirkung entfalten. Die Grundsteuer ist zu den genannten Fälligkeitsterminen zu entrichten. Anderenfalls geraten Sie in für Sie kostenpflichtigen Verzug.
- Bitte geben Sie bei der Überweisung Ihr Kassenzeichen an.
Stadtverwaltung Oschatz - DKB Leipzig
IBAN: DE14 1203 0000 0001 3064 71
BIC: BYLADEM1001 - Sparkasse Leipzig
IBAN: DE36 8605 5592 1520 0000 37
BIC: WELADE8LXXX