Sparkassenstiftung für die Region Torgau-Oschatz: Änderung der Antragsfrist für Förderprojekte

Ab sofort gilt eine geänderte Antragsfrist der Sparkassenstiftung für die Region Torgau-Oschatz: Ab dem Förderjahr 2026 entscheidet der Stiftungsbeirat nur noch einmal jährlich über Förderanträge. Für eine Berücksichtigung sind Förderanträge dann jeweils bis zum 15. September eines jeden Jahres für das Folgejahr einzureichen – für 2026 wäre dies der 15. September 2025.

Davon abweichend gelten für das Förderjahr 2025 noch übergangsweise die bisherigen Einreichungsfristen 31. Januar für das 1. Halbjahr 2025 und 31. August für das 2. Halbjahr 2025. Anträge für 2026 müssen jedoch wie o. g. bereits bis 15. September 2025 eingereicht werden. 

Die übrigen Bedingungen für eine Antragstellung bleiben bestehen: Der Antrag muss eine Projektbeschreibung, einen Kosten- und Finanzierungsplan, die Höhe des Förderbedarfs, sowie bei Vereinen einen Nachweis der Gemeinnützigkeit und die Vereinssatzung enthalten. Das Antragsformular finden Sie auf der Homepage der Stiftung. Bitte beachten Sie, dass nur Projekte gefördert werden können, die den Stiftungszwecken entsprechen. Diese sind die Förderung von Kunst, Kultur, Denkmalsschutz und der Denkmalpflege.

Gemäß dem Motto „Zukunft braucht Herkunft“ unterstützt die Sparkassenstiftung für die Region Torgau-Oschatz gern auch kleinere Vorhaben von Vereinen und Gemeinden im Altkreis Torgau-Oschatz. Eine Übersicht aller bisher geförderten Projekte finden Sie  hier

Sollten Sie Fragen zu den Fördermöglichkeiten haben, so nehmen Sie gern Kontakt auf: info@stiftung-torgau-oschatz.de, 0341-5629662.