Die Große Kreisstadt Oschatz hat ihre Gelegenheit zur Stellungnahme zum Regionalplan Leipzig-Westsachsen – „Teilfortschreibung Erneuerbare Energien“ genutzt.
Nachfolgend finden Sie die Stellungnahme zur Kenntnis.
Sehr geehrter Herr Landrat Graichen,
im Rahmen der Beteiligung möchten wir die nachstehende Stellungnahme mit der Bitte um weitere Beachtung abgeben.
Die Belange der Großen Kreisstadt Oschatz werden insbesondere durch die Ausweisung der Vorranggebiete Nr. 50 b auf einer Fläche von 37,7 ha und Nr. 47 auf 29,3 ha zur Windenergienutzung berührt. Trotzdass die Gebiete in einem Mindestabstand von 1.000 m zur Wohnbebauung ausgewiesen werden sollen, sehen wir das Gebot zur nachbarschaftlichen Rücksichtnahme, die sich aus dem öffentlichen Belang der optisch bedrängenden Wirkung (§ 35 Abs. 3 BauGB) ergibt, nicht gebührend berücksichtigt.
Das Vorranggebiet Nr. 47 befindet sich südlich auf einer Anhöhe vor den im Tal gelegenen Ortslagen Oschatz und Thalheim, sodass bei Zugrundelegung von Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe gemäß Stand der Technik von 240 – 270 m die optisch bedrängende Wirkung sich sogar erhöht.
Gleiches gilt für das Vorranggebiet Nr. 90 auf der Gemeinde Wermsdorf. Hier wird die Ortslage Haida des Oschatzer Ortsteiles Limbach beeinträchtig. Das Vorranggebiet befindet sich westlich der Ortslage ebenfalls auf einer Anhöhe. Überwiegend kommt der Wind in dieser Region aus westlicher Richtung, sodass Rotorgeräusche (Stichwort: Infraschall) verstärkt nach Haida getragen werden. In den späten Nachmittags- und frühen Abendstunden ist je nach Wetterlage mit Schattenwurf zu rechnen. Beides kann nachweislich gesundheitliche Beeinträchtigungen hervorrufen.
Der Ortsteil Merkwitz ist ebenfalls westlich jedoch vom Vorranggebiet Nr. 50 b gelegen. Auch hier sind Rotorgeräusche und Schattenwurf zu erwarten.
Schon von weiten erkennbar ist die Stadt Oschatz an der Silhouette des historischen Ensembles der St.-Aegidien-Kirche und des Rathauses. Die dann möglichen Windenergieanlagen übersteigen in ihrer Gesamthöhe die Kirchturmspitzen um bis zu 200 m. Das ist unserer Einschätzung nach nicht mit den im LEP 2013 definierten Zielen zum Erhalt, zum Schutz und zur Pflege von Kulturdenkmalen zu vereinbaren.
Ebenfalls prägend für ganze Region ist der Collmberg. Mit seiner Gesamthöhe von 312 m ist er weithin sichtbar. Er steht für Identifikation einer ganzen Region rund um Oschatz, die Collmregion mit seinem historischem Jagd- und Teichgebiet Wermsdorf. Für viele Bewohner, wenn sie von einer Reise heimkehren, steht der Collm als Sinnbild für „wir haben es bald geschafft, da hinten ist unser zu Hause“. Die Spitzen der Rotoren würden selbst den Technikmast auf der Bergspitze überragen.
Im Regionalplan sind als Freihaltungsbereiche die festgelegten Vorranggebiete Kulturlandschaftsschutz wie „Landschaftsprägende Höhenrücken, Kuppen und Kuppenlandschaften“ und „Historisches Jagd- und Teichgebiet Wermsdorf“ definiert. Insbesondere anlagen- und betriebsbedingte Veränderungen des Landschaftscharakters, Landschaftsbildzerschneidung, dominante Fernsichtwirkung und technogene Überprägung durch Windenergieanlagen sind mit den vorrangigen Zielen des Kulturlandschaftsschutzes (RPI L-WS, Z 4.1.1.6 bis Z 4.1.1.8) nicht vereinbar.
Die Windenergieanlagen entfalten eine großräumige visuelle Wirkung, die die landschaftliche Erlebniswirksamkeit einer Landschaft erheblich beeinträchtigen. In diesem Fall gravierend verändern. Dies steht nach unserer Meinung im Konflikt mit dem Schutz der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschafft (Z 4.1.1.11 LEP 2013).
Die geplanten Gebiete 50 a, 50 b, 49, 90, 47 und 48 befinden sich zwar außerhalb beschränkten Bauschutzbereiches des Oschatzer Segelflugplatzes, jedoch sehen wir die Belange des Segelfluges nicht gebührend berücksichtigt. Der Fliegerclub ist Ausrichter diverser auch internationaler Segelkunstflugmeisterschaften. Dabei werden die Segler auf 1200 m geschleppt. Verwirbelungen durch die Rotoren können den Segelflug nicht nur beeinflussen, sondern auch gefährden (Fischenberg, Dietrich und van der Wall, Berend G – Gefährdungsbetrachtung für Sport- und Segelflugzeugen im Nachlauf von großen Windkraftanlagen, elib.dtr.de/99763/). Bei Streckenflügen fliegen die teilweise vereinsfremden Segler über die genannten Bereiche in den Flugplatzbereich ein. Dort ist jede Irritation – wie durch Windkraftanlagen – zu vermeiden, um sicher zu landen.
Aus vorgenannten Gründen sind wir gegen die Ausweisung dieser zusätzlichen Flächen für Windenergieanlagen in unserer Region.
Mit freundlichen Grüßen
David Schmidt
Oberbürgermeister