Gebührenerhöhung für Personalausweise

stilistischer Personalausweis

Am 30. Januar 2026 hat der Bundesrat der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (VerwaltungEntlastVO) zugestimmt.

Nach dieser Verordnung ändern sich unter anderem die Preise für die Anträge für Personalausweise unter 24 Jahre von 22,80€ auf 27,60€ und für die regulären Personalausweise von 37,00€ auf 46,00€.

Als weitere Neuerung wurden Erleichterungen bei der Beantragung von Personalausweisen für Personen unter zehn Jahren beschlossen. Personen unter zehn Jahren erhalten danach bei der Beantragung keine PIN und PUK (PIN-Brief) ausgehändigt.

Die Verordnung tritt am Tag nach Verkündung in Kraft. Diese ist derzeit für den 6. Februar 2026 geplant. Daraus ergibt sich ein Inkrafttreten voraussichtlich zum 7. Februar 2026.