Einfamilienhausstandort Neubauernsiedlung

Der Stadtrat der Stadt Oschatz hat in seiner Sitzung am 14.06.2022 den Bebauungsplaetwurf als Satzung beschlossen.

Der Beschluss wurde gemäß § 10 BauGB am 06.09.2022  im Amtsblatt der Großen Kreisstadt Oschatz bekanntgemacht.

Der Bebauungsplan mit textlichen Festsetzungen, die Begründung zum Plan, der artenschutzrechtliche Fachbeitrag und die FFH-Erheblichkeitsabschätzung sowie die Darlegung der Umweltbelange trat am Tage der Bekanntmachung in Kraft und liegt nun auf Dauer in der Stadtverwaltung Oschatz öffentlich zu jedermanns Einsicht aus.