Nach der Bundeswahlordnung sind von Amts wegen alle Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis einzutragen, die am 42. Tage vor der Wahl bei der Meldebehörde gemeldet sind. Der entsprechende Stichtag war am 12.01.2025. Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis zum 02.02.2025 ihre Wahlbenachrichtigungskarte. Briefwahlunterlagen können erst nach endgültiger…