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Altstadtblick

Das Planungsverfahren zum Bebauungsplan „Altstadtblick“ wurde gemäß BauGB durchgeführt.

Die Genehmigung der Satzung durch die höhere Verwaltungsbehörde (Landratsamt Nordsachsen) vom 27.08.2013 wurde im Amtsblatt der Stadt Oschatz am 11.09.2013 bekanntgemacht.

Mit der Bekanntmachung ist die Satzung in Kraft getreten.

Bebauungsplan

Begründung

Grünordnung

Grünordnung – Bestand

Grünordnung – Maßnahmen

Stadt Oschatz

vertreten durch den Oberbürgermeister
David Schmidt
Neumarkt 1 - 04758 Oschatz
Telefon: 03435 9700
Mail: post(at)oschatz.org


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