Das Planungsverfahren zum Bebauungsplan „Altgewerbestandort an der Döllnitz“ wurde gemäß BauGB durchgeführt.
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Oschatz hat in seiner Sitzung am 29.10.2009, den Bebauungsplan als Satzung beschlossen.
Der Bebauungsplan ist mit Bekanntmachung der Satzung im Amtsblatt der Stadt Oschatz am 11.12.2009 in Kraft getreten und somit rechtsverbindlich.
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