Die städtische Straßenreinigungssatzung gilt auch bei Schneefall und Eisglätte. Unter §§ 8 und 9 der Satzung ist die Räum- & Streupflicht ausführlich beschrieben. Eigentümer und Besitzer sind demnach verpflichtet, wochentäglich zwischen 7 – 20 Uhr (an Wochenenden 8 – 20 Uhr) Schnee und Eis auf Straßen und Wegen, an Bushaltestellen…
Räum- & Streupflicht beachten









