Auslage Nachtragshaushaltsplanentwurf

Der Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung und des Nachtragshaushaltsplanes der Großen Kreisstadt Oschatz für das Jahr 2025 liegt ab 18.09.2025 bis 29.09.2025 zur Einsichtnahme im Zimmer 112 des Rathauses, Neumarkt 1, 04758 Oschatz, aus.

Außerdem finden Sie ihn in unseren Bekanntmachungen der Finanzverwaltung.

Alle Einwohner und Abgabepflichtigen können bis zum 13.10.2025 Einwendungen gegen den Entwurf in schriftlicher Form oder zur Niederschrift erheben.