Werte Einwohner und Abgabepflichtige, am 15.02.2025 war der erste Fälligkeitstermin für nachfolgende Steuern und Abgaben: Bitte beachten Sie, dass der Widerspruch beim Finanzamt oder der Stadt Oschatz und die Aussetzung des Verfahrens keine aufschiebende Wirkung entfalten. Die Grundsteuer ist zu den genannten Fälligkeitsterminen zu entrichten. Anderenfalls geraten Sie in für…
Erinnerung der Stadtkasse Oschatz
