Lärmaktionsplan

Lärmaktionsplanung Phase 4 in Oschatz

Durch die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist die Stadt Oschatz nach Bundesimmissionsschutzgesetz verpflichtet, die von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kfz / Jahr ausgehende Gräuschbelastung in Lärmkarten darzustellen. In Oschatz betrifft das den Bereich entlang der Bundesstraße B 6.

Der § 7 der 34. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz schreibt im Anschluss an die Lärmkartierung eine Information der Öffentlichkeit über die Lärmkarten vor.

Im Interesse der vom Verkehrslärm betroffenen Anwohner sollten deshalb die Ursachen der Lärmbelastung genauer untersucht, sowie Lärmminderungsmaßnahmen entwickelt werden. Zur Entwicklung von langfristigen Lärmminderungsstrategien, zur Festschreibung nachhaltiger Lärmminderungsmaßnamen sowie als Grundlage einer vorausschauenden städtebaulichen Entwicklungsplanung sollte ein Lärmaktionsplan unter Einbeziehung der benannten räumlichen Schwerpunkte erarbeitet werden.

Anhand der Ergebnisse einer umfassenden Bestands- und Konfliktanalyse wurden für die räumlichen Schwerpunkte der Lärmbelastung konkrete Möglichkeiten zur Vermeidung oder Minderung des Verkehrslärms untersucht, sowie mit den städtischen Behörden diskutiert und abgestimmt.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen betreffen die Bereiche Bauleitplanung, Verkehrsführung, Verkehrsorganisation und Verkehrs-infrastruktur. Im Rahmen der Maßnahmenbewertung wurden anhand von Wirkungsanalysen und Untersuchungen zur Umsetzbarkeit Prioritäten abgeleitet und Einzelmaßnahmen in einem Maßnahmenkatalog zusammengestellt.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde das Maßnahmenkonzept den Bürgern im Rahmen einer Planauslegung vorgestellt und den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme zugesandt werden. Die Hinweise der Bürger und die Stellungnahmen der TÖB haben nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung im Entwurf des Lärmaktionsplans eine angemessene Berücksichtigung gefunden.

Alle Bürger hatten die Möglichkeit Hinweise, Anregungen, Bedenken und Ergänzungen zum Entwurf in der Zeit vom 21.02. – 20.03.2024 während der Öffnungszeiten zu äußern und zur Niederschrift zu bringen.

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes Stufe 4 der Stadt Oschatz wurde am 23.05.2024 vom Stadtrat der Stadt Oschatz beschlossen und anschließend auf der Homepage der Stadt Oschatz veröffentlicht.

Der Lärmaktionsplan sollte künftig Handlungsgrundlage für die Stadt und die betroffenen Straßenbaulastträger sein. Die Stadtverwaltung wird daher auf Grundlage des noch zu beschließenden Lärmaktionsplanes die entsprechenden Maßnahmen bei ihrem weiteren Handeln berücksichtigen sowie Anträge auf Umsetzung an das LASUV und den Landkreis richten.

Umgebungslärmkartierung an Schienenwegen

Das Eisenbahn-Bundesamt hat die vierte Runde der Umgebungslärmkartierung an Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes durchgeführt. Damit wurde die Umgebungslärmkartierung an ca. 17.000 Streckenkilometern in einem Untersuchungsgebiet von mehr als 58.000 km² termingerecht abgeschlossen. Die Ergebnisse können ab sofort online abgerufen werden.