Werte Einwohner und Abgabenpflichtige, am 15.02.2025 war der erste Fälligkeitstermin für nachfolgende Steuern und Abgaben:
Grundsteuer A und B
Gewerbesteuer
Vergnügungssteuer
Hundesteuer
Straßenreinigung
Pacht Wir möchten Sie bitten die gesetzlich festgelegten Fälligkeitstermine einzuhalten, um Mahnungen und dadurch entstehende Nebenkosten zu vermeiden. Bitte geben Sie bei der Überweisung Ihr Kassenzeichen an. Stadtverwaltung Oschatz
Bitte beachten Sie, dass der Widerspruch beim Finanzamt oder der Stadt Oschatz und die Aussetzung des Verfahrens keine aufschiebende Wirkung entfalten. Die Grundsteuer ist zu den genannten Fälligkeitsterminen zu entrichten. Anderenfalls geraten Sie in für Sie kostenpflichtigen Verzug.