Wie in jedem Jahr weisen wir darauf hin, dass bei Schneefall, Eisglätte und gefrierendem Regen die Grundstückseigentümer bzw. -nutzer verpflichtet sind, Straßen, Wege und Plätze von Schnee und Eis freizuhalten, so dass ein gefahrloses Benutzen durch Verkehrsteilnehmer möglich ist. Die genauen Regelungen finden Sie unter den §§ 8 und 9 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Oschatz.